Steuerberaterwechsel - Wie geht das?

Ein Wechsel des Steuerberaters ist grundsätzlich jederzeit möglich.


Vorgehensweise:

4

Bevollmächtigen

Stellen Sie uns als Ihrem neuen Steuerberater Vollmachten aus.
5

Übergabe

Übergeben Sie uns alle Unterlagen, die Ihnen vorliegen. Den Rest besorgen wir uns vom alten Steuerberater.

Was ist noch zu beachten?

Kündigungsfristen:

Wurde nichts anderes vereinbart, können Sie jederzeit den Steuerberater wechseln.


Finanzamt:

Das Finanzamt wird Ihnen beim Steuerberaterwechsel keine Steine in den Weg legen. Sie haben freie Steuerberaterwahl.

Worauf warten Sie noch? Sprechen Sie mit uns!


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